Herzlich Willkommen zum 60. Gauschießen des Alzgaus Trostberg

vom 03. bis 13. November 2016 in Engelsberg


Allgemeine Bestimmungen

1. Das Schießen ist offen für alle Schützen aus dem Alzgau Trostberg, sowie für die als Gastmannschaft eingeladenen Schützenvereine.

2. Jeder Schütze, der nicht im Besitz einer Versicherung ist, hat eine Tagesversicherung zu lösen.

3. Jeder Schütze hat seine Anmeldung mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Für die richtigen Eintragungen ist er verantwortlich. Er hat sich auf Verlangen durch Vorlage des Schützenausweises auszuweisen.

4. Jeder Schütze darf für seinen Erst- oder Zweitverein antreten. Ein Schütze kann je Waffenart nur für einen Verein starten.

5. Auf die Gauscheibe kann nur in Verbindung mit der LG- bzw. mit der LP- Einlage geschossen werden. Auf die Gauscheibe kann nur schießen, wer im Alzgau Trostberg als Erstmitglied gemeldet ist.

6. Geschossen wird nach der Schießordnung des BSSB und DSB und der Jahrgangstabelle 2016 des BSSB auf 10 elektronischen Schießständen. Die Auswertung erfolgt durch die elektronische Messung direkt und sofort. In allen nicht vorhersehbaren Fällen entscheidet die Schießleitung unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig.

7. Jeder am Stand gefallene Schuss ist gültig.

8. Die Schützen entscheiden durch einfache Wahl der Scheiben über das Auswahlmenü am Bildschirm und über die abgegebenen Schüsse am Stand, wie viele Scheiben nachgekauft werden. Beim Verlassen des Standes erfolgt die Berechnung und Zahlung des Nachkaufs.

9. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Unregelmäßigkeiten sofort der Aufsicht zu melden. Regelwidriges Verhalten, auch der Versuch dazu, führt zum sofortigen Ausschluss und Preisverlust.

10. Es sind nur Luftgewehre und Luftpistolen mit Kaliber 4,5 mm zugelassen.

11. Alle Schützen sind für die Einhaltung der Bestimmungen des Waffenrechts selbst verantwortlich. Jeder Schütze ist für den Verbleib seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei eventueller Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen übernimmt die Altschützengesellschaft Engelsberg keine Haftung.

12. Reklamationen müssen sofort bei der Aufsicht gemeldet werden, und bei jedem Einspruch ist eine Gebühr von 20 € zu hinterlegen. Einsprüche jeglicher Art müssen sofort nach der Auswertung an die Schießleitung gerichtet werden. Wird einem Einspruch stattgegeben erfolgt eine Rückerstattung der Gebühr.

13. Wer in einer Auflageklasse schießen möchte, muss dies bei der Anmeldung angeben und die Voraussetzungen nachweisen.

14. Schützen, die an der Preisverteilung am 20.11.2016 nicht anwesend sind, können ihre Preise durch Beauftragte abholen lassen. Preise werden nur gegen Unterschrift ausgehändigt. Sachpreise nicht anwesender Schützen werden wertmäßig ausgesucht, zurückgelegt, und können bis 13.12.2016 an jedem Dienstag im Schützenheim der ASG Engelsberg abgeholt werden.

15. Druckluftkartuschen von Pressluftgewehren und –Pistolen müssen den aktuellen Bestimmungen des DSB entsprechen. Die Haftung hierfür liegt beim Schützen.

16. Mit Zahlung der Einlage erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen an, und ist einverstanden, dass persönliche Daten für das Schießen auf EDV gespeichert und in den Preisträgerlisten veröffentlicht werden.

17. Teilerfaktoren:     LG: keiner    LP: 2,777    LGA: 0,666    LPA: 0,666
Es wird jedes Blattl mit dem entsprechenden Faktor geteilt. Die geteilten Battl werden erst in den Preislisten angezeigt. In der Kurzauswerung steht noch das ungeteilte Blattl. Bei Gleichheit entscheidet das bessere Deckblattl.

18. Bei Schießen mit Schießhilfe sind die allgemeinen Bestimmungen des BSSB für das Schießen mit Schießhilfe zu beachten.


Jahrgangstabelle

Klasse Jahrgang
Schüler 2002 – 2006
Jugend 2000 – 2001
Junioren B 1998 – 1999
Junioren A 1996 – 1997
Damen / Schützen 1971 – 1995
Altersklasse 1961 – 1970
Seniorenklasse 1960 und älter
Auflage 1960 und älter

Schüler 2005 – 2006 nur mit Vorlage der Ausnahmegenehmigung